Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf wissenschaftliche Expertise – am besten mit DIR!
Mit insgesamt über 150 Millionen Euro hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Medizininformatik-Initiative (MII) die digitale Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems gefördert. Seit 2018 wurde innerhalb dieser Fördermaßnahme am Institut für Medizinische Informatik der Universität Münster das Medizinische Datenintegrationszentrum (MeDIC) aufgebaut. Dieses wird aktuell im Rahmen der Fördermaßnahme Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) weiter gefördert.
Das Institut für Medizinische Informatik (IMI), an der das MeDIC verortet ist, ist eine der wenigen akademischen Einrichtungen, die ein Qualitätsmanagementsystem etabliert hat, das seit 2021 erfolgreich vom TÜV SÜD nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert ist. Es besitzt somit die Kompetenz, medizinische Software unter dem regulatorischen Rahmen der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) bzw. der In-vitro-Diagnostikverordnung (IVDR) zu entwickeln.
Mit dem Projekt „fit4translation“ möchte das MeDIC in Kooperation mit der Uniklinik Aachen, der Uniklinik Bonn und der TMF – Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V. diese Kompetenz an andere Partner des bundesweiten Netzwerks weitergeben. Das MeDIC konzentriert sich dabei auf das Qualitäts- und Software-Lebenszyklusmanagement und auf die Entwicklung des Lehr-, Workshop- und weiteren Veröffentlichungsmaterials.
Weitere Informationen zum IMI findest Du hier.
Rückfragen an: Dr. Michael Storck, T 0251 83-58211.
Jetzt bis zum 02.07.2025.
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(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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